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Deutschland Krypto-Steuer 2027: Das Ende der Bitcoin-Haltefrist ist (fast) beschlossen

Das Bundeskabinett hat den Weg für das Ende der steuerfreien Haltefrist für Kryptowährungen geebnet. Was beschlossen wurde, was sich ändert und was langfristige Anleger und aktive Trader jetzt wissen müssen.
Geschrieben von
Stefan Lanser
Veröffentlicht
Juli 7, 2026

Es ist die Nachricht, auf die viele deutsche Krypto-Anleger seit Jahren mit einem mulmigen Gefühl gewartet haben. Am 6. Juli 2026 hat das Bundeskabinett den Haushaltsentwurf für 2027 beschlossen.

Darin steht schwarz auf weiß: Bitcoin und andere Kryptowährungen sollen künftig wie Aktien besteuert werden. Die steuerfreie Haltefrist von einem Jahr würde damit fallen.

Finanzminister Lars Klingbeil bestätigte das am selben Tag auf der Bundespressekonferenz und nannte den Grund offen, es gehe um höhere Staatseinnahmen.

Der Kabinettsbeschluss ist erst die erste von mehreren Stationen. Bis Krypto-Gewinne wirklich steuerpflichtig werden, fehlen noch ein ausformulierter Gesetzentwurf des Finanzministeriums, das Ja des Bundestags, die Zustimmung des Bundesrats und am Ende die Unterschrift des Bundespräsidenten. Vier weitere Hürden also, und in der Koalition ist längst nicht jeder dafür. Wir schauen uns an, was heute gilt, was sich ändern soll und was das konkret für dich bedeutet, egal ob du langfristig hältst oder aktiv handelst.

Wir schauen uns an, was heute gilt, was sich ändern soll und was das konkret für dich bedeutet, egal ob du langfristig hältst oder aktiv handelst.

⚠️ Bevor wir anfangen: Dieser Artikel erklärt die geplanten Änderungen allgemein und versucht, die grundlegend bekannten Informationen zur Krypto-Steuer in Deutschland einzuordnen. Dies ist keine Steuerberatung. Die steuerliche Behandlung hängt von deiner persönlichen Situation ab. Für konkrete Entscheidungen – besonders beim Thema Kaufen, Verkaufen und Zurückkaufen – sprichst du am besten mit deinem Steuerberater.

Status quo: Kryptosteuern in Deutschland 2026

Die aktuelle Regel ist für Anleger angenehm. Kryptowährungen zählen bislang zu den „anderen Wirtschaftsgütern” nach Paragraf 23 des Einkommensteuergesetzes. Das führt zu zwei Dingen.

1️⃣ Erstens die berühmte Haltefrist: Wer seine Coins länger als ein Jahr hält und dann verkauft, zahlt auf den Gewinn null Steuern. Komplett steuerfrei.

2️⃣ Zweitens, wer innerhalb des ersten Jahres verkauft, zahlt seinen persönlichen Einkommensteuersatz, der bei Gutverdienern bis zu 45 Prozent plus Solidaritätszuschlag erreicht. Dazu gibt es eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr. Achtung, Freigrenze heißt: Sobald dein Gewinn 1.000 Euro erreicht, ist der ganze Betrag steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber.

Diese Ein-Jahres-Regel ist der Grund, warum in Deutschland so viele auf „hodln” setzen, also langfristiges Halten. Ein Jahr durchhalten, dann steuerfrei verkaufen. Genau dieser Vorteil steht jetzt zur Disposition.

Was sich ändern soll

Der Plan der Regierung: Kryptowerte im Privatvermögen werden den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet, also in denselben Topf wie Aktien und Zinsen geworfen. Die Folge steht wörtlich im Entwurf. Veräußerungsgewinne sind dann unabhängig von der bisherigen Jahresfrist steuerpflichtig.

Praktisch heißt das: Statt des persönlichen Steuersatzes greift die pauschale Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Soli, zusammen 26,375 Prozent (bei Kirchensteuer etwas mehr). Und zwar immer, egal wie lange du die Coins gehalten hast. Die Haltefrist verschwindet.

Greifen soll die neue Regel laut Klingbeil ab dem 1. Januar 2027.

Ein Beispiel macht es greifbar. Du hast Anfang 2024 für 10.000 Euro Bitcoin gekauft und verkaufst später für 25.000 Euro. Dein Gewinn beträgt 15.000 Euro. Nach heutigem Recht hast du länger als ein Jahr gehalten und zahlst null Euro. Nach der geplanten Regel wären auf die 15.000 Euro rund 26,375 Prozent fällig, also etwa 3.956 Euro. Aus steuerfrei wird knapp viertausend Euro Abgabe.

Was das für dich als langfristigen Anleger heißt

Für den klassischen Hodler ist die Sache eindeutig ein Nachteil. Der wichtigste Steuervorteil in Deutschland fällt weg. Wer Bitcoin als langfristigen, irgendwann steuerfreien Baustein fürs Vermögen eingeplant hatte, muss neu rechnen. Aus einer Anlage, deren Gewinne nach einem Jahr steuerfrei waren, wird eine, bei der auf den Gewinn bei jedem Verkauf gut ein Viertel Steuer anfällt. Versteuert wird dabei nur der Gewinn, also die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis, nicht der gesamte verkaufte Betrag.

Das ändert nicht zwingend, ob sich Bitcoin für dich lohnt. Aber es ändert die Rechnung danach. Ein Teil deiner künftigen Gewinne würde dann ans deutsche Finanzamt gehen.

Was das für dich als Trader heißt

Für aktive Händler kann die Reform sogar günstiger sein. Wer heute innerhalb eines Jahres verkauft, zahlt seinen persönlichen Satz, bei hohem Einkommen bis zu 45 Prozent plus Soli.

Künftig wären es pauschal 26,375 Prozent. Wer viel handelt und gut verdient, fährt mit dem festen Satz also besser als bisher. Und weil Krypto dann als Kapitalvermögen gilt, ließen sich Verluste erstmals mit Aktiengewinnen verrechnen, was heute nicht geht.

Wer dagegen wenig verdient und dessen persönlicher Satz unter 26,375 Prozent liegt, kann durch den Pauschalsatz schlechter dastehen. Es kommt also auf deine Situation an.

Reine Futures- und Hebel-Trader Im Kryptosegment sind dabei von den neuen Regelungen so gut wie gar nicht betroffen.

Solche Termingeschäfte gelten steuerlich längst als Kapitalvermögen und werden schon heute mit 26,375 Prozent besteuert. In der Steuererklärung stehen sie in der Anlage KAP, dem Formular für Kapitalerträge.

Die Reform zielt vor allem auf den direkten Kauf und Verkauf echter Coins, den sogenannten Spot-Handel. Der läuft heute noch über die Anlage SO für sonstige Einkünfte und würde künftig ebenfalls in der Anlage KAP landen.

Wenn du also ausschließlich mit Futures arbeitest, ändert sich für dich wenig.

Nur eine Kleinigkeit als Randnotiz: Die früher geltende Deckelung, dass sich Verluste aus Termingeschäften nur bis 20.000 Euro verrechnen ließen, wurde bereits mit dem Jahressteuergesetz 2024 gestrichen.

Der große offene Punkt: Was ist mit deinen alten Coins?

Genau hier liegt die wichtigste Frage für alle, die schon seit Jahren halten.

Gilt die neue Regel auch für Coins, die du längst besitzt, oder nur für Käufe ab einem Stichtag?

Der Kabinettsentwurf schweigt dazu, und auch Klingbeil ließ den Punkt offen.

Es gibt aber gute Gründe zur Gelassenheit. Das deutsche Steuerrecht kennt ein starkes Prinzip: Der Staat darf eine bereits eingetretene Steuerfreiheit nicht nachträglich wieder einkassieren. Fachleute nennen das Rückwirkungsverbot und Vertrauensschutz.

Das Bundesverfassungsgericht hat genau das 2010 für einen sehr ähnlichen Fall entschieden, damals ging es um die Spekulationsfrist bei Immobilien. Wer nach den alten Regeln bereits steuerfrei hätte verkaufen können, den darf der Staat nicht nachträglich zur Kasse bitten (Einordnung durch Steuerrechtler).

Übertragen auf Krypto heißt das: Wenn deine Coins die Ein-Jahres-Frist längst hinter sich haben, wäre eine nachträgliche Steuer auf diese alten Gewinne verfassungsrechtlich sehr wackelig. Steuerrechtler und auch Politiker, etwa aus der FDP, bringen bereits Klagen in Karlsruhe ins Spiel.

Als realistisch gilt deshalb ein Stichtag-Modell: Neue Käufe fallen unter die neue Regel, Altbestände bleiben geschützt. Österreich hat genau das mit seinem Schutz für Käufe vor März 2021 vorgemacht, und auch der frühere Grünen-Entwurf bezog sich auf neue Käufe erfassen.

Wasserdicht ist das noch nicht, denn es steht eben noch nicht im Gesetz.

Was, wenn bereits bestehendes Vermögen nicht geschützt wird?

Solange die Frage offen ist, kursiert im Netz eine Absicherungs-Idee:

Alte Bestände vor einem möglichen Inkrafttreten einmal steuerfrei verkaufen und sofort zurückkaufen, um den bisherigen Gewinn festzuzurren und mit einem höheren Einstiegspreis neu zu starten.

Greift der Vertrauensschutz am Ende, wäre dieser Schritt überflüssig.

Ob er sich für dich lohnt, hängt komplett an der noch ungeklärten Bestandsschutz-Frage und gehört in die Hände eines Steuerberaters, nicht in einen schnellen Klick aus dem Bauch heraus.

Kommt es überhaupt so?

Ein Kabinettsbeschluss ist noch kein Gesetz. Es fehlt der konkrete Gesetzentwurf des Finanzministeriums, und der müsste durch Bundestag und Bundesrat, danach den Bundespräsidenten. Vor allem aber ist sich die Koalition uneins.

Die SPD will die Haltefrist seit Längerem abschaffen.

Die Union hatte noch vor Wochen erklärt, es gebe „keinen Anlass”, an der bewährten Regel zu rütteln, und stimmte sogar gegen einen entsprechenden Antrag der Grünen.

Dazu kommen juristische Zweifel. Steuerrechtler wie Ingo Heuel von der Kanzlei LHP halten die Neuregelung für angreifbar. Der bloße Wunsch nach mehr Einnahmen reiche nicht, und es gebe keinen sauberen Grund, warum Bitcoin plötzlich wie eine Aktie und nicht mehr wie Gold oder eine Fremdwährung behandelt werden sollte.

Und dann ist da eine Ironie. Wird Krypto zum Kapitalvermögen, lassen sich Verluste mit Aktiengewinnen verrechnen. Bei Aktien nahe ihren Rekordhochs und Bitcoin deutlich unter dem eigenen Höchststand könnte die Reform den Staat am Anfang sogar Geld kosten statt einbringen, wenn viele Anleger ihre Buchverluste steuerlich geltend machen.

Ein warnendes Beispiel liefert Österreich, wo trotz steigender Kurse 2024 nur rund 34 Millionen Euro Krypto-Steuer zusammenkamen.

Was du jetzt tun kannst

Noch gilt die Haltefrist, noch ist nichts endgültig. Sinnvoll ist jetzt vor allem Ordnung: Dokumentiere alle Käufe und Verkäufe sauber, mit Datum, Preis und Gebühren. Das brauchst du in jedem Fall, auch weil die Finanzämter über die neue EU-Meldepflicht DAC8 seit 2026 ohnehin mehr sehen.

Und wer die geltende Regel erhalten will, kann sich an seine Bundestagsabgeordneten wenden. Entschieden wird das am Ende im Parlament, nicht auf der Bundespressekonferenz.


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Dieser Artikel erklärt die geplanten Änderungen allgemein und ist keine Steuerberatung. Die steuerliche Behandlung hängt von deiner persönlichen Situation ab. Für konkrete Entscheidungen, besonders beim Thema Kaufen, Verkaufen und Zurückkaufen von Vermögenswerten wie im Artikel beschriebene Kryptowährungen, sprich mit einem Steuerberater.

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