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Krypto-Steuer 2025: Was du als Trader und Investor im Juli 2026 tun musst

Nur noch eine Woche bis zur Abgabefrist am 31. Juli 2026. Wir nehmen dich Schritt für Schritt durch die Krypto-Steuer für 2025: was zählt, wie Spot, Staking und Futures besteuert werden und wie du Verluste geltend machst.
Geschrieben von
Stefan Lanser
Veröffentlicht
Juli 24, 2026

Die Uhr tickt. Bis zum 31. Juli 2026 müssen Millionen Deutsche ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2025 abgeben. Für Krypto-Anleger ist das voraussichtlich die letzte Erklärung unter den heutigen, vergleichsweise milden Regeln.

Wir nehmen dich Schritt für Schritt mit durch das, was jetzt zu tun ist. Eines vorweg und ganz deutlich: Wir liefern euch Wissen und Informationen nach bestem Wissen und Recherche, sind aber keine Steuerberatung und schon gar nicht die Unterschrift unter deine Erklärung. Bei verworrenen Historien und Unklarheiten führt am Steuerberater kein Weg vorbei.

Die Frist: Wann was fällig ist

Der 31. Juli 2026 gilt für alle, die ihre Erklärung ohne Steuerberater selbst abgeben. Wer einen Berater beauftragt, hat deutlich länger Zeit, für das Jahr 2025 regulär bis ins Frühjahr 2027 hinein.

Abgeben kannst du kostenlos über das offizielle Portal der Finanzverwaltung, ELSTER. Wer die Frist reißt, riskiert einen Verspätungszuschlag, den das Finanzamt festsetzen kann. Es lohnt sich also, das Thema an diesem Wochenende anzupacken.

Was steuerlich überhaupt zählt

Ein weit verbreiteter Irrtum lautet, erst wenn Euro auf dem Bankkonto landen, werde es steuerlich relevant. Das stimmt so nicht.

Als steuerlicher Verkauf gilt schon der Tausch einer Kryptowährung in eine andere. Wer Bitcoin gegen Ethereum tauscht, hat den Bitcoin steuerlich verkauft, auch wenn nie ein Euro fließt. Dasselbe gilt, wenn du mit Coins bezahlst. Jeder dieser Vorgänge kann einen steuerpflichtigen Gewinn oder einen abziehbaren Verlust auslösen.

Direkt gehaltene Coins: die Ein-Jahres-Regel

Für Coins, die du selbst hältst und wieder verkaufst, gilt das sogenannte private Veräußerungsgeschäft nach Paragraf 23 des Einkommensteuergesetzes. Die Regel ist einfach und für Anleger freundlich.

Hältst du einen Coin länger als zwölf Monate, ist der Gewinn beim Verkauf komplett steuerfrei. Verkaufst du innerhalb eines Jahres, zählt der Gewinn zu deinem persönlichen Einkommen und wird mit deinem individuellen Steuersatz belegt, der bei bis zu 45 Prozent liegen kann, dazu kommt der Solidaritätszuschlag.

Wichtig ist die 1.000-Euro-Marke. Bleiben alle kurzfristigen Gewinne eines Jahres zusammen unter 1.000 Euro, fällt keine Steuer an. Achtung, das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag.

Der Unterschied ist entscheidend: Liegst du auch nur einen Euro darüber, wird der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der Teil über 1.000 Euro. Eingetragen werden diese Geschäfte in die Anlage “SO” deiner Steuererklärung, das Formular für sonstige Einkünfte.

Erträge aus Staking, Lending und Mining

Wer seine Coins arbeiten lässt, muss anders rechnen. Belohnungen aus Staking, Zinsen aus Lending oder Erträge aus Mining sind bereits in dem Moment steuerpflichtig, in dem sie dir zufließen, bewertet zum Kurs an diesem Tag. Sie zählen als sonstige Einkünfte.

Das bedeutet: Wenn du zum Beispiel eine Kryptowährung im Staking liegen hast oder aus dem Mining bekommst, und du im Laufe von einem Jahr an 52 Tagen Coins erhalten hast, musst du zu allen 52 Terminen die Kurse des Coins und die Menge der erhaltenen Coins dokumentieren.

Diese musst du dann auch basierend auf dem Wert dieses Tages besteuern – selbst wenn du die Coins noch nicht verkauft hast und auch wenn der Coin in der Zwischenzeit zum Beispiel 100 % seines Wertes verloren hätte.

Dafür gibt es einen eigenen, deutlich knapperen Topf: eine Freigrenze von nur 256 Euro pro Jahr. Auch diese Erträge trägst du in die Anlage “SO” ein.

Eine gute Nachricht gibt es dazu. Lange stand im Raum, dass sich die Haltefrist für so genutzte Coins von einem Jahr auf zehn Jahre verlängert. Diese Regel wurde nie eingeführt. Das offizielle BMF-Schreiben vom 6. März 2025 hat bestätigt, dass es bei der Ein-Jahres-Frist bleibt.

Futures, Options und andere Krypto-Derivate

Jetzt zu einem Bereich, der oft übersehen wird und der ganz anderen Regeln folgt. Wer mit Krypto-Derivaten handelt, also mit Futures, Perpetuals oder Optionen, bewegt sich steuerlich in einer anderen Welt als der Krypto-Spot-Händler.

Solche Geschäfte sind Termingeschäfte nach Paragraf 20 des Einkommensteuergesetzes. Sie werden wie andere Finanz-Termingeschäfte behandelt, etwa Futures auf Aktien. Für die Gewinne gilt die Abgeltungsteuer von 25 Prozent, mit Solidaritätszuschlag rund 26,4 Prozent, dazu gegebenenfalls Kirchensteuer. Eingetragen wird das in die Anlage “KAP”, das Formular für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Eine Haltefrist gibt es hier nicht, die Steuerfreiheit nach einem Jahr greift bei Derivaten also nicht.

Ein praktischer Hinweis: Kryptobörsen im Ausland behalten keine deutsche Abgeltungsteuer ein und stellen dir auch keine Steuerbescheinigung aus, wie es eine deutsche Bank täte. Du musst diese Gewinne und Verluste also selbst ermitteln und in der Anlage KAP angeben.

Verluste geltend machen

Ein schwaches Jahr ist steuerlich nicht nur Frust, denn Verluste lassen sich nutzen. Der Schlüssel liegt darin, sie überhaupt in der Erklärung anzugeben, sonst gehen sie verloren.

Wichtig sind zwei getrennte Töpfe, die sich nicht vermischen lassen. Verluste aus direkt gehaltenen Coins, also aus privaten Veräußerungsgeschäften, kannst du nur mit Gewinnen aus ebensolchen Geschäften verrechnen, nicht etwa mit deinem Gehalt. Verluste aus Derivaten wiederum gehören in den Topf der Kapitaleinkünfte. Was du dagegen nicht darfst: einen Spot-Verlust gegen einen Futures-Gewinn gegenrechnen. Die beiden Welten bleiben getrennt.

Für Derivate-Trader gibt es hier eine erfreuliche Änderung. Bis vor Kurzem durften Verluste aus Termingeschäften nur bis zu 20.000 Euro pro Jahr verrechnet werden, eine viel kritisierte Bremse. Diese Grenze wurde mit dem Jahressteuergesetz 2024 rückwirkend abgeschafft. Ab dem Jahr 2025 lassen sich Verluste aus Futures und Optionen also wieder unbegrenzt mit entsprechenden Gewinnen verrechnen.

Bleibt am Jahresende unterm Strich ein Verlust stehen, stellt das Finanzamt ihn fest und schreibt ihn vor. Diesen Verlustvortrag kannst du in späteren Jahren gegen Gewinne einsetzen. Es lönnte sich also auch lohnen ein Minusjahr sauber zu erklären.

Deine Checkliste fürs Wochenende

Damit du nicht in Papierkram versinkst, hier das Vorgehen in Kurzform.

Zieh dir bei jeder Börse und aus jeder Wallet die vollständige Historie für 2025, getrennt nach Spot, Futures und Staking, usw.. Wenn der Download nicht das ganze Jahr abdeckt, fordere beim Support alle Ein- und Auszahlungen, Kontobewegungen und Trades an.

Sortiere die Vorgänge anschließend den richtigen Formularen zu: Spot-Verkäufe und Staking-Erträge in die Anlage SO, Gewinne und Verluste aus Derivaten in die Anlage KAP. Und vergiss die Verluste nicht, gerade sie sparen später Steuern.

Was sich ab 2027 ändert

Die erste ist die Transparenz. Seit Januar 2026 erfassen Krypto-Börsen die Konten ihrer Kunden für das Finanzamt, im Rahmen der EU-Regel DAC8. Die erste Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern erfolgt bis zum 31. Juli 2027 für das Jahr 2026. Wer bisher darauf gebaut hat, dass niemand hinschaut, bekommt damit einen stillen Mitleser.

Die zweite ist die Besteuerung selbst. Die Bundesregierung hat beschlossen, Krypto ab 2027 ähnlich wie Aktien zu besteuern. Aus dem Grundsatz „nach einem Jahr steuerfrei” könnte ein fester Satz von rund 26 Prozent werden. Bundestag und Bundesrat müssen dem noch zustimmen, und ob früher gekaufte Bestände geschützt bleiben, ist offen. Wir haben das in unserer Analyse zur geplanten Krypto-Steuer ab 2027 ausführlich beschrieben.


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Dieser Artikel ist eine allgemeine Einordnung und keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.


Bis wann muss ich die Steuererklärung für 2025 abgeben?

Ohne Steuerberater bis zum 31. Juli 2026. Mit Steuerberater hast du deutlich länger Zeit, bis ins Frühjahr 2027.

Ist der Tausch von einer Kryptowährung in eine andere steuerpflichtig?

Ja. Steuerlich gilt der Tausch, etwa von Bitcoin in Ethereum, als Verkauf. Ein Gewinn kann also auch dann anfallen, wenn nie Euro auf deinem Konto landen.

Wie werden Gewinne aus Krypto-Futures versteuert?

Als Termingeschäfte über die Anlage KAP mit der Abgeltungsteuer von rund 26,4 Prozent. Eine Haltefrist wie bei direkt gehaltenen Coins gibt es dabei nicht.

Kann ich Krypto-Verluste steuerlich geltend machen?

Ja, aber nur innerhalb desselben Topfes. Spot-Verluste zählen gegen Spot-Gewinne, Derivate-Verluste gegen Kapitaleinkünfte. Gib Verluste unbedingt an, damit sie als Vortrag für die Zukunft erhalten bleiben.

Was ändert sich ab 2027?

Ab 2026 melden die Börsen Daten ans Finanzamt, und ab 2027 soll Krypto ähnlich wie Aktien besteuert werden. Beschlossen ist die Reform noch nicht endgültig.

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