Öffnet in einem neuen Tab
📆 LIVE am 15.10.: Mit nur 3 Indikatoren Charts lesen und profitabel Traden
Registrieren
Das Trading Glossar

Reverse Solicitation

Geschrieben von
Haag Sondershausen
Veröffentlicht
Oktober 1, 2026

Reverse Solicitation ist eine Ausnahme im EU-Finanzrecht. Sie erlaubt einer Firma von außerhalb der EU, dort Kunden ohne EU-Zulassung zu bedienen, wenn diese ganz aus eigenem Antrieb kommen. Wörtlich übersetzt: umgekehrte Kundenansprache. Der Kunde geht auf die Firma zu. Im deutschen Aufsichtsrecht spricht man auch von passiver Dienstleistungsfreiheit.

Normalerweise braucht jede Firma, die in der EU Finanz- oder Kryptodienste anbietet, eine Zulassung, also die Erlaubnis einer Aufsichtsbehörde in der EU. Für Kryptofirmen regelt das die EU-Verordnung MiCA, die Ausnahme steht dort in Artikel 61. Ob deine Börse zugelassen ist, kannst du in wenigen Minuten selbst prüfen.

Für klassische Wertpapierdienste kennt das EU-Recht eine ähnliche Regel. Bekannt wurde sie nach dem Brexit. Britische Finanzfirmen versuchten damals, so ihre Kunden in der EU zu halten, ohne eine eigene EU-Lizenz zu beantragen.

Wann die Ausnahme greift

Den ersten Schritt muss der Kunde machen. Wirbt die Firma in der EU um Kunden, greift die Ausnahme nicht. Der Weg spielt dabei keine Rolle: Anzeige, E-Mail, Sponsoring oder ein Partner, der in ihrem Auftrag wirbt. Ein Häkchen bei der Anmeldung („Ich bin von selbst gekommen“) ändert daran nichts.

Dazu kommt eine zweite Grenze. Die Ausnahme deckt nur den Dienst, den der Kunde selbst gesucht hat. Neue Arten von Kryptowerten oder Diensten darf die Firma ihm auf diesem Weg nicht anbieten.

Die EU-Wertpapieraufsicht ESMA nennt die Regel sehr eng gefasst. Sie soll ein Sonderfall bleiben und darf nicht dazu dienen, MiCA zu umgehen.

Ein Beispiel: Wer hat zuerst angeklopft?

Eine Kryptobörse sitzt außerhalb der EU und hat keine Zulassung nach MiCA. Du liest in einem Forum ihren Namen, suchst die Seite selbst heraus, meldest dich an und kaufst für 500 Euro Bitcoin. Hier kann die Ausnahme greifen.

Hat dich vorher eine deutschsprachige Anzeige der Börse mit 50 Euro Startbonus gelockt, sieht es anders aus. Dann hat die Börse um dich geworben. Gleiches gilt, wenn sie dir nach dem Kauf per E-Mail eine Beratung anbietet, welche Coins du als Nächstes kaufen sollst. Darum hattest du nie gebeten.

Wie schwer die Grenze zu prüfen ist, zeigt der Fall Binance aus dem Jahr 2026. Die Börse hatte keine MiCA-Lizenz und berief sich in mehreren EU-Ländern auf die Ausnahme. Die ESMA und nationale Aufseher fragten nach, woran Binance festmacht, dass die Kunden von selbst kamen. Mehr dazu in unserem Artikel zum Fall Binance.

Häufiges Missverständnis

Viele lesen Reverse Solicitation als eine Art Lizenz light: Wer sich darauf beruft, sei in der EU irgendwie zugelassen. Die Firma bleibt in der EU aber ohne Zulassung. Beaufsichtigt wird sie, wenn überhaupt, in ihrem Heimatland. Die Pflichten aus MiCA, etwa zur sicheren Verwahrung der Coins ihrer Kunden, gelten für zugelassene Anbieter.

Wer bei so einer Firma Coins liegen lässt, trägt das Gegenparteirisiko gegenüber einem Anbieter, den keine EU-Behörde laufend prüft.

Erlerne die Kunst des Tradings
Jetzt Termin vereinbaren