Am Ende brauchte es nicht einmal eine Unterschrift. Was im Juni noch in der Schwebe hing, ist jetzt geltendes Recht. Seit der Nacht zum Samstag, dem 11. Juli 2026, ist das Gesetz in Kraft. Der US-Notenbank ist es damit für vier Jahre verboten, einen digitalen Dollar auszugeben.
Das Kuriose daran: Präsident Donald Trump hat das Gesetz nie unterschrieben. Er hat es einfach liegen lassen. Und genau dadurch wurde es gültig.
Das Verbot betrifft eine sogenannte CBDC (Central Bank Digital Currency), also digitales Zentralbankgeld.
Gemeint ist ein digitaler Dollar, der direkt von der US-Notenbank Federal Reserve käme. Bis Ende 2030 darf die Fed so etwas nicht ausgeben, weder direkt an die Bürger noch über den Umweg der Banken. Selbst danach bräuchte sie eine ausdrückliche Erlaubnis des Kongresses.
Aus einem lange geforderten politischen Versprechen ist damit hartes Recht geworden. Vier Jahre lang ist der digitale Zentralbank-Dollar vom Tisch.
Warum das Gesetz ohne Trumps-Unterschrift gilt
Laut US-Verfassung gilt: Legt der Kongress dem Präsidenten ein fertiges Gesetz vor, hat dieser zehn Tage Zeit. Er kann unterschreiben oder ein Veto einlegen, also das Gesetz blockieren. Tut er 10 Tage lang gar nichts, während der Kongress tagt, wird das Gesetz automatisch gültig. Genau das ist passiert.
Trump hatte vorher öffentlich erklärt, er werde nicht unterschreiben. Sein Grund hatte mit dem digitalen Dollar nichts zu tun. Er wollte den Kongress unter Druck setzen, damit dieser zuerst ein anderes Vorhaben durchwinkt, den umstrittenen SAVE America Act, ein Wahlgesetz. Ein Veto legte er aber nicht ein. Er ließ die Frist einfach verstreichen.
Viel geändert hätte ein Veto ohnehin nicht. Das Paket war im Kongress mit sehr großen Mehrheiten beschlossen worden, mit 85 zu 5 Stimmen im Senat und 358 zu 32 im Repräsentantenhaus.
Ein Veto hätten die Abgeordneten also locker überstimmen können.
Wie ein Krypto-Verbot in ein Wohnungsbau-Gesetz kommt
Mit Krypto oder Geldpolitik hat das Gesetz, an dem das Verbot hängt, auf den ersten Blick nichts zu tun. Es heißt 21st Century ROAD to Housing Act und soll in den USA für bezahlbaren Wohnraum sorgen. Das CBDC-Verbot wurde als sachfremder Anhang angeklebt, ein in Washington beliebtes Manöver.
Man hängt ein umstrittenes Thema an ein populäres Gesetz, das kaum jemand ablehnen will.
Neu ist der Versuch nicht. Schon früher wollten Republikaner das CBDC-Verbot in anderen Gesetzen unterbringen, unter anderem im Überwachungsgesetz FISA.
Was sind CBDCs?
Um zu verstehen, wie CBDCs, also digitale Zentralbankgelder, funktionieren, muss man zunächst einmal kurz das Grundkonzept vom Geldkreislauf verstehen.
Dein Geld auf dem Bankkonto ist streng genommen eine Forderung gegen deine Bank und nicht gegen den Staat, oder die Notenbank, die das Geld druckt. Eine CBDC wäre etwas anderes, nämlich echtes Geld der Notenbank, nur digital. Also ein digitaler Dollar direkt vom Staat, ohne die Bank dazwischen.
Für die Krypto-Branche und für viele Datenschützer ist das ein Schreckgespenst. Ihre Sorge: Ein staatlicher digitaler Dollar ließe sich lückenlos überwachen und notfalls sogar einfrieren. Wer wann was kauft, wäre für den Staat sichtbar. Damit steht die CBDC für das genaue Gegenteil von Bitcoin, der dezentral und von keinem Staat kontrolliert ist.
Trump selbst hatte eine CBDC schon per Dekret gestoppt. Das Gesetz macht daraus nun die festere, langfristige Absicherung.
Wer profitiert vom Verbot des digitalen Dollars?
Die eigentlichen Gewinner sitzen bei den privaten Stablecoins. Ein Stablecoin ist ein Krypto-Token, der fest an eine Währung gekoppelt ist, meist an den Dollar. Genau diese privaten Dollar-Token nimmt das Gesetz ausdrücklich aus. Es verbietet nur die staatliche Variante und lässt, im Gesetzestext wörtlich, jede „offene, erlaubnisfreie und private” Dollar-Währung unangetastet.
Für Anbieter wie Circle mit dem USDC und Tether mit dem USDT ist das eine Steilvorlage. Sie bekommen bis Ende 2030 freie Bahn, ganz ohne staatlichen Konkurrenten. Geregelt werden sie ohnehin schon durch den GENIUS Act, das US-Stablecoin-Gesetz aus dem vergangenen Jahr. Wie diese Firmen mit ihren Dollar-Token tatsächlich Geld verdienen, haben wir uns in einem eigenen Artikel angeschaut.
Der Marktvorteil kommt aber nicht nur den 2 größten Stablecoin-Anbietern zugute, sondern auch OUSD. An diesem Stablecoin arbeiten 140 Tech-Giganten zusammen. Die Gewinne, die dieser Stablecoin einfährt, also die Reserve-Erträge, sollen unter den Partnern gleich aufgeteilt werden.
Die größte Kritik wendet sich aber gegen Trumps Kryptoambitionen selbst. Denn indem er den digitalen Dollar verbietet und den Stablecoin-Markt in privatwirtschaftlicher Dominanz hält, sorgt er gleichermaßen dafür, dass sein eigener Stablecoin, USD1, sich tendenziell mehr Marktanteile sichern kann. USD1 ist mit einer Marktkapitalisierung von 4,46 Milliarden Dollar mittlerweile der fünftgrößte Stablecoin.
Europa geht den Gegenweg
Der Kontrast zur EU könnte kaum größer sein. Während Washington den staatlichen Digitaldollar verbietet, treibt die Europäische Zentralbank den digitalen Euro aktiv voran und will ihn bis 2029 einführen. Zwei große Wirtschaftsräume, dieselbe Frage, zwei gegensätzliche Antworten.
Ob sich die USA damit selbst ins Abseits stellen oder klug auf private Anbieter setzen, wird sich erst zeigen. Sicher ist nur: Beim Thema digitales Geld läuft die Finanzwelt gerade auseinander.
Was jetzt zählt
Für dich als Anleger in Deutschland ändert sich kurzfristig nichts. Interessant ist die Richtung. Die USA setzen klar auf private Dollar-Stablecoins statt auf staatliches Digitalgeld. Das dürfte deren Rolle im weltweiten Zahlungsverkehr weiter stärken. Interessant wird auch die internationale Entwicklung in den kommenden Jahren sein, was die Dollar-Dominanz angeht, während neben der EZB auch einige asiatischen Zentralbanken weltweit CBDCs einführen.
Im Auge behalten sollte man vor allem das nächste große Krypto-Vorhaben in Washington, den Clarity Act. Dieses Gesetz soll endlich klare Regeln für den gesamten Krypto-Markt schaffen.
Dieser Artikel ist eine allgemeine Einordnung und keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.

