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Das Trading Glossar

Abgeltungsteuer

Geschrieben von
Haag Sondershausen
Veröffentlicht
Oktober 3, 2026

Die Abgeltungsteuer ist die pauschale Steuer auf Kapitalerträge in Deutschland. Sie beträgt 25 Prozent, dazu kommt der Solidaritätszuschlag, zusammen sind das 26,375 Prozent. Zu den Kapitalerträgen zählen vor allem Zinsen, Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren.

Der Name kommt von „abgelten”: Mit dem Abzug ist die Steuerschuld auf diese Erträge erledigt. Der Satz ist für alle gleich hoch, unabhängig davon, wie viel jemand sonst verdient. Ein Angestellter mit 30.000 Euro Jahresgehalt zahlt auf seine Zinsen denselben Prozentsatz wie eine Ärztin mit 200.000 Euro. Ein Gesetzentwurf aus dem Bundesfinanzministerium sieht vor, dass künftig auch Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen unter die Abgeltungsteuer fallen sollen; den Stand dazu haben wir im Artikel zur geplanten Krypto-Steuer zusammengefasst.

Wer die Abgeltungsteuer abführt

Bei deutschen Banken und Brokern musst du dafür nichts tun. Der Anbieter rechnet die Steuer aus, behält sie vom Ertrag ein und überweist sie ans Finanzamt. Bei Kirchenmitgliedern kommt die Kirchensteuer dazu.

Ein Beispiel: Du bekommst 1.000 Euro Dividende. Der Broker behält 250 Euro Abgeltungsteuer und 13,75 Euro Solidaritätszuschlag ein. Auf deinem Konto landen 736,25 Euro, und für diese Dividende ist die Steuer damit abgegolten.

Anbieter im Ausland machen das nicht. Sie führen nichts an das deutsche Finanzamt ab, dort trägst du die Erträge selbst in die Steuererklärung ein.

Wann sich die Steuererklärung trotzdem lohnt

Hat der Anbieter korrekt einbehalten, ist die Anlage KAP, das Formular für Kapitalerträge, keine Pflicht. Freiwillig ausfüllen lohnt sich in mehreren Fällen. Wer mit seinem persönlichen Steuersatz unter 25 Prozent liegt, bekommt über die Günstigerprüfung den niedrigeren Satz angesetzt. Wer seinen Sparer-Pauschbetrag im Jahr nicht ausgeschöpft hat, holt sich zu viel gezahlte Steuer zurück. Und wer bei einem Anbieter Verluste und bei einem anderen Gewinne gemacht hat, kann beides nur über die Steuererklärung gegeneinander verrechnen. Dafür braucht es eine Verlustbescheinigung, die bis zum 15. Dezember beim Anbieter beantragt werden muss.

Wie so eine Erklärung für Krypto-Anleger im Einzelnen aussieht, zeigt unser Ratgeber zur Krypto-Steuererklärung.

Häufiges Missverständnis

„Abgegolten” klingt endgültig. Das ist es nicht. Ein zu hoher Abzug lässt sich über die Steuererklärung korrigieren, das Finanzamt zahlt die Differenz zurück. Der zweite Irrtum betrifft die Rechengrundlage: Die 26,375 Prozent fallen auf den Gewinn an. Wer Aktien für 5.000 Euro kauft und für 6.000 Euro verkauft, versteuert die 1.000 Euro Kursgewinn. Die 6.000 Euro Auszahlung spielen für die Rechnung keine Rolle.

Dieser Eintrag erklärt die allgemeinen Regeln und ersetzt keine Steuerberatung.

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