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Das Trading Glossar

Sparer-Pauschbetrag

Geschrieben von
Haag Sondershausen
Veröffentlicht
Oktober 5, 2026

Der Sparer-Pauschbetrag ist der Teil der Kapitalerträge, der in Deutschland jedes Jahr steuerfrei bleibt. Er liegt bei 1.000 Euro für Alleinstehende und bei 2.000 Euro für Paare, die zusammen veranlagt werden, also eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Zu den Kapitalerträgen zählen Zinsen, Dividenden, also der ausgeschüttete Gewinnanteil einer Aktie, und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren.

Der Betrag gilt für alle diese Erträge zusammen. Es gibt ihn einmal pro Person und Jahr, unabhängig davon, bei wie vielen Banken und Brokern jemand ein Konto hat.

Wie der Sparer-Pauschbetrag wirkt

Von allein passiert nichts. Du erteilst deiner Bank oder deinem Broker einen Freistellungsauftrag, ein kurzes Formular mit dem Betrag, bis zu dem Erträge steuerfrei bleiben sollen. Liegt er vor, behält der Anbieter bis zu dieser Höhe gar nichts ein und zahlt die Erträge in voller Höhe aus.

Ohne Freistellungsauftrag zieht der Anbieter von jedem Euro Ertrag die Abgeltungsteuer ab und führt sie ans Finanzamt ab. Über die Steuererklärung holst du dir das Geld zurück, indem du die Erträge in der Anlage KAP einträgst, dem Formular für Kapitalerträge. Wie das im Einzelnen abläuft, zeigt unser Steuer-Ratgeber Schritt für Schritt.

Der Betrag lässt sich aufteilen. Wer Konten bei drei Anbietern hat, verteilt ihn auf drei Freistellungsaufträge, zum Beispiel 400, 400 und 200 Euro. In der Summe darf er nie über 1.000 Euro liegen, bei Zusammenveranlagung nie über 2.000 Euro.

Ein Beispiel mit Zahlen

Eine Alleinstehende bekommt im Jahr 400 Euro Zinsen auf ihr Tagesgeld und 900 Euro Dividenden aus ihrem Aktiendepot. Zusammen sind das 1.300 Euro Kapitalerträge.

1.000 Euro davon deckt der Sparer-Pauschbetrag ab. Steuerpflichtig bleiben 300 Euro. Bei 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 %, sind das rund 79 Euro. Ohne Freistellungsauftrag hätte der Anbieter auf die vollen 1.300 Euro einbehalten, also rund 343 Euro, und sie müsste sich die Differenz vom Finanzamt zurückholen.

Das Beispiel zeigt auch, warum der Betrag oft schneller aufgebraucht ist als gedacht: Zinsen und Dividenden teilen ihn sich. Ob künftig auch Gewinne aus Kryptowerten in diesen Topf fielen, hinge an einem Gesetzentwurf, den wir hier eingeordnet haben.

Häufiges Missverständnis

Der Sparer-Pauschbetrag ist ein Freibetrag. Steuerpflichtig wird davon nur der Teil, der über der Grenze liegt, im Beispiel oben also die 300 Euro über 1.000.

Eine Freigrenze arbeitet anders. Wird sie überschritten, ist der ganze Betrag steuerpflichtig, vom ersten Euro an. Wären die 1.000 Euro eine Freigrenze, müsste die Anlegerin aus dem Beispiel alle 1.300 Euro versteuern und läge bei rund 343 Euro statt bei 79 Euro. Wer die beiden Begriffe verwechselt, verschätzt sich bei seiner Steuerlast um ein Vielfaches.

Dieser Eintrag erklärt die allgemeine Regel und ist keine Steuerberatung.

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