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GENIUS Act einfach erklärt: Was das US-Stablecoin-Gesetz vorschreibt

Volle Deckung, monatliche Offenlegung und ein ausdrückliches Zinsverbot: Wir erklären, was der GENIUS Act vorschreibt, wann er greift, wer profitiert und welche Kritik es an dem Gesetz gibt.
Geschrieben von
Stefan Lanser
Veröffentlicht
Juli 20, 2026

Stablecoins sind das stille Rückgrat des Kryptomarkts. Fast jeder Handel (egal, ob auf dezentralen oder zentralen Handelsbörsen) läuft über sie, Milliarden parken darin, und im weltweiten Zahlungsverkehr spielen sie eine immer größere Rolle. Lange gab es in den USA trotzdem keine klaren Regeln dafür. Das änderte sich am 18. Juli 2025 mit dem GENIUS Act.

Es ist das erste große eigenständige US-Gesetz für Krypto überhaupt. Es legt fest, wer einen Dollar-Stablecoin herausgeben darf und unter welchen Bedingungen. Ein Jahr später fehlen zwar noch die konkreten Ausführungsregeln der Behörden, doch der Kern steht bereits im Gesetz. Und der lohnt sich zu verstehen, weil er den Markt umbauen wird.

Genauso wichtig ist die Kritik daran. Das Gesetz ist alles andere als unumstritten, von Vorwürfen eines Interessenkonflikts bis hin zu Warnungen vor einer neuen Finanzkrise. Beide Seiten schauen wir uns in diesem Artikel an.

Was ein Stablecoin ist und warum es ein Gesetz brauchte

Ein Stablecoin ist ein Krypto-Token, der fest an eine Währung gekoppelt ist, in aller Regel im Verhältnis eins zu eins an den US-Dollar. Er funktioniert wie digitales Bargeld im Kryptomarkt: zum Parken von Geld, zum Handeln, für schnelle Überweisungen rund um die Uhr.

Der Haken liegt in der Deckung. Ein Stablecoin ist nur so viel wert wie die Vermögenswerte, die dahinter liegen. Wer verspricht, jeden Token jederzeit gegen einen Dollar einzulösen, muss diesen Dollar auch wirklich vorrätig haben. Steckt das Geld dagegen in schwankenden oder schwer verkäuflichen Anlagen, kann die Kopplung im Ernstfall reißen. Genau davor soll der GENIUS Act schützen. Seit seiner Verabschiedung ist der Markt kräftig gewachsen und liegt inzwischen im dreistelligen Milliardenbereich.

Die Kernregeln des GENIUS Act

Fünf Vorgaben bilden das Gerüst.

Erstens die volle Deckung. Jeder herausgegebene Stablecoin muss eins zu eins mit besonders sicheren und schnell verfügbaren Anlagen hinterlegt sein. In der Praxis heißt das Bargeld und kurzlaufende US-Staatsanleihen. Gold, Kredite oder Bitcoin zählen ausdrücklich nicht dazu.

Zweitens die Offenlegung. Herausgeber müssen ihre Reserven monatlich offenlegen. Anleger sollen also nachvollziehen können, was tatsächlich hinter dem Token liegt.

Drittens klare Rücktausch-Regeln. Jeder Anbieter muss veröffentlichen, unter welchen Bedingungen und in welcher Frist Halter ihre Token wieder in echte Dollar tauschen können.

Viertens das Zinsverbot. Herausgeber dürfen den Haltern ihrer Stablecoins keine Zinsen oder Renditen direkt auszahlen. Dazu gleich mehr, denn dieser Punkt ist der spannendste des ganzen Gesetzes.

Fünftens Lizenz und Aufsicht. Wer Stablecoins herausgibt, braucht eine Zulassung und steht unter Aufsicht, je nach Fall bei der Bankenaufsicht OCC, der Notenbank Federal Reserve, der Einlagensicherung FDIC oder der Aufsicht über Kreditgenossenschaften NCUA. Kleinere Anbieter mit bis zu zehn Milliarden Dollar im Umlauf dürfen unter der Aufsicht ihres Bundesstaates bleiben, sofern dessen Regeln als im Wesentlichen vergleichbar eingestuft werden.

Warum das Zinsverbot der wichtigste Punkt ist

Auf den ersten Blick wirkt das Zinsverbot wie eine Randnotiz. Tatsächlich entscheidet es über das gesamte Geschäftsmodell der Branche.

Rechne es einmal durch. Ein Anbieter hält Milliarden an Kundengeldern in US-Staatsanleihen. Diese Anleihen werfen Zinsen ab. Der Halter des Stablecoins bekommt davon nichts, denn genau das verbietet das Gesetz. Die Zinsen bleiben beim Herausgeber. Aus einem scheinbar simplen digitalen Dollar wird so eine hochprofitable Geldmaschine. Wie dieses Modell im Detail funktioniert, haben wir uns in unserer Analyse zum Geschäftsmodell der Stablecoins angeschaut.

Für das Verbot gibt es einen zweiten, weniger offen ausgesprochenen Grund. Dürften Stablecoins Zinsen zahlen, wären sie ein direkter Konkurrent zum Bankkonto. Geld würde von den Banken abfließen, und mit ihm die Grundlage für Kredite. Das Zinsverbot ist damit auch eine Schutzmauer für das klassische Bankensystem.

Das Schlupfloch im Zinsverbot

Hier wird es interessant, denn das Verbot hat eine Lücke, die den halben Finanzsektor auf die Barrikaden bringt. Der GENIUS Act nimmt ausdrücklich nur den Herausgeber in die Pflicht. Zu Kryptobörsen und verbundenen Firmen schweigt das Gesetz.

In der Praxis sieht das so aus: Circle darf den Haltern seines USDC keine Zinsen zahlen. Die Börse Coinbase darf es. Und sie tut es auch, finanziert aus dem Anteil an den Reserve-Erträgen, den Circle an die Börse weiterreicht. Formal zahlt der Herausgeber also nichts, wirtschaftlich kommt beim Halter trotzdem eine Rendite an. Das Fachmagazin Forbes nennt das ein Coinbase-förmiges Loch im Zinsverbot.

Die Banken laufen dagegen Sturm. Mehr als 40 Bankenverbände unter Führung der American Bankers Association fordern, das Verbot auf Börsen und verbundene Firmen auszuweiten. Ihr Argument in Zahlen: Verzinste Stablecoins könnten den Markt von rund 300 Milliarden auf zwei Billionen Dollar treiben, direkt zulasten der Bankeinlagen, mit entsprechend weniger Spielraum für Kredite.

Ausgetragen wird der Streit derzeit an zwei Fronten. Zum einen im Clarity Act, dem großen US-Gesetz zur Marktstruktur. Der dortige Kompromiss trennt zwei Dinge: Eine passive Verzinsung, also Zins fürs bloße Halten, soll verboten sein. Belohnungen, die an echte Nutzung gekoppelt sind, etwa an Zahlungen oder Handel, sollen erlaubt bleiben. Die Krypto-Branche trägt diesen Kompromiss mit, die Aktie von Circle sprang auf die Nachricht hin zweistellig. Die Bankenverbände nennen genau diese Ausnahme ein erhebliches Schlupfloch.

Zum anderen versucht die Bankenaufsicht OCC, die Lücke auf dem Verordnungsweg zu schließen. Ihr Regelentwurf zum GENIUS Act würde das Zinsverbot auf verbundene Firmen und Dritte ausdehnen. Fertig ist dieser Entwurf allerdings noch nicht, was einer der Gründe ist, warum die fehlenden Ausführungsregeln für die Branche so schwer wiegen.

Wann das Gesetz greift

Die Zeitachse ist wichtig, weil sie oft durcheinandergeht.

Unterzeichnet wurde der GENIUS Act am 18. Juli 2025. In Kraft tritt er am 18. Januar 2027, oder 120 Tage nachdem die Behörden ihre finalen Regeln vorgelegt haben, je nachdem was früher eintritt. Danach beginnt eine Schonfrist: Ab dem 18. Juli 2028 dürfen US-Handelsplätze keine Stablecoins mehr anbieten, deren Herausgeber die Anforderungen nicht erfüllen.

Die Behörden selbst hatten ein Jahr Zeit, die Ausführungsregeln zu schreiben. Diese Frist haben sie im Juli 2026 verstreichen lassen, ohne dass sich dadurch das Inkrafttreten verschiebt. Für ausländische Anbieter ist zudem umstritten, ob ihnen dieselbe Schonfrist zusteht.

Wen das Gesetz trifft

Im Zentrum stehen zwei Namen. Tether mit dem USDT ist Marktführer, sitzt in El Salvador und hält nach eigenen Angaben noch einen erheblichen Teil seiner Reserven in Anlagen, die die neuen Vorgaben nicht erfüllen. Circle mit dem USDC hat sich früh auf die Regeln eingestellt und gilt als Gewinner der Umstellung. Dahinter kämpfen kleinere Anbieter um Platz drei, darunter das dem Umfeld von Donald Trump zugerechnete Projekt World Liberty Financial.

Eine Nebenwirkung fällt dabei auf: Seit dem Gesetz bemühen sich auffällig viele Krypto- und Finanzfirmen um eine US-Banklizenz als Treuhandbank, weil ihnen das den Weg zum eigenen Stablecoin erleichtert.

Was für den GENIUS Act spricht

Vor dem Gesetz gab es in den USA schlicht keine verbindlichen Regeln für Stablecoins. Herausgeber konnten ihre Reserven weitgehend anlegen, wie sie wollten, und mussten kaum offenlegen, was hinter dem Token steckt. Gemessen daran bringt der GENIUS Act einen echten Fortschritt für Anleger: gesicherte Deckung, monatliche Offenlegung, verbindliche Rücktausch-Regeln und eine Aufsicht, die eingreifen kann.

Dazu kommt ein strategischer Effekt, den Washington offen einkalkuliert. Weil die Reserven vor allem in US-Staatsanleihen liegen müssen, werden große Stablecoin-Anbieter automatisch zu großen Käufern amerikanischer Staatsschulden. Der private digitale Dollar stärkt so die Rolle des Dollars weltweit, ganz ohne staatliche Digitalwährung.

Und die neue Rechtssicherheit wirkt bereits. Der Andrang auf US-Lizenzen und der Einstieg klassischer Banken zeigen, dass viele Häuser den Markt jetzt erst für seriös genug halten.

Die Kritik: Interessenkonflikt, Systemrisiko, Verbraucherschutz

Widerspruch gab es von Anfang an, und er ist deutlich. Vier Punkte tauchen dabei immer wieder auf.

Der Interessenkonflikt. Das Projekt World Liberty Financial wird der Familie von Donald Trump zugerechnet. Trump selbst ist dort als Chief Crypto Advocate geführt, seine drei Söhne als Web3 Ambassadors. Im April 2025 startete das Projekt den Stablecoin USD1. Kurz darauf wurde bekannt, dass eine Investmentfirma aus den Vereinigten Arabischen Emiraten zwei Milliarden Dollar in USD1 für ein Geschäft mit der Kryptobörse Binance einsetzen wollte. Wenige Monate später unterzeichnete derselbe Präsident das Gesetz, das genau diesen Markt reguliert. Die Senatorin Elizabeth Warren und ihr Kollege Jeff Merkley sprechen von einem beispiellosen Interessenkonflikt und forderten Unterlagen an. Das Weiße Haus verweist darauf, dass Trumps Vermögen in einem von seinen Kindern verwalteten Treuhandvermögen liegt, und sieht keinen Konflikt. Donald Trump Junior und der Chef von World Liberty Financial nannten die Vorwürfe kompletten Unsinn.

Rechtlich hängt viel an einer Detailfrage. Das Gesetz stellt klar, dass Abgeordnete und hohe Beamte der Regierung während ihrer Amtszeit keinen eigenen Stablecoin herausgeben dürfen. Kritiker wie Warren weisen darauf hin, dass diese Schranke den Präsidenten und den Vizepräsidenten nicht erfasst. Die Befürworter halten dagegen, dass die allgemeinen Ethikregeln greifen und dass auch Präsident und Vizepräsident Stablecoin-Bestände über 5.000 Dollar offenlegen müssen. Entschieden ist dieser Streit bis heute nicht.

Das Systemrisiko. Der zweite Vorwurf zielt auf die Stabilität des Finanzsystems. Gerät ein großer Anbieter in Schieflage und wollen viele Halter gleichzeitig ihre Token einlösen, muss er seine Reserven schnell verkaufen. Weil diese Reserven vor allem aus US-Staatsanleihen bestehen, träfe so ein Ansturm ausgerechnet den Markt für amerikanische Staatsschulden. Warren vergleicht das Gesetz mit einer Deregulierung aus dem Jahr 2000, die aus ihrer Sicht zur Finanzkrise 2008 beitrug, und warnt, ohne strengere Regeln lasse sich damit das Finanzsystem sprengen. Sie fordert zudem, Rettungspakete aus staatlichen Töpfen von vornherein auszuschließen.

Der Verbraucherschutz. Ein Stablecoin nach den neuen Vorgaben ist gut gedeckt, ein Bankguthaben ist er trotzdem nicht. Eine staatliche Einlagensicherung gibt es hier nicht. Kritiker bemängeln außerdem, dass Nutzer nicht denselben Schutz genießen wie bei einem Bankkonto oder einer Zahlungs-App, etwa bei Fehlbuchungen oder Betrug, und dass die Rolle der US-Verbraucherschutzbehörde ungeklärt bleibt.

Der Abfluss von Bankeinlagen. Regionalbanken warnen vor einem parallelen, leichter regulierten Sektor, der ihnen Einlagen entzieht. Weniger Einlagen bedeuten weniger Spielraum für Kredite an kleine Unternehmen und Haushalte vor Ort. Das Zinsverbot bremst diesen Effekt zwar spürbar, ganz aufheben kann es ihn nicht.

GENIUS, MiCA und der digitale Euro

Interessant wird der GENIUS Act im Vergleich, denn die USA und Europa setzen auf gegensätzliche Wetten.

Die USA regeln private Dollar-Stablecoins und haben gleichzeitig eine staatliche Digitalwährung per Gesetz verboten. Washington setzt also bewusst auf private Anbieter.

Europa geht den umgekehrten Weg. Mit MiCA gibt es seit 2026 ein einheitliches Regelwerk für Krypto-Dienstleister, und parallel baut die Europäische Zentralbank den digitalen Euro als staatliche Variante auf. Zwei Wirtschaftsräume, dieselbe Frage nach der Zukunft des Geldes, zwei sehr verschiedene Antworten.

Was noch offen ist

Drei Baustellen bleiben. Die Behörden müssen ihre Regeln finalisieren, und dabei liegt viel Detailarbeit auf dem Tisch, etwa welche Anlagen genau als Reserve zählen dürfen. Große Häuser wie BlackRock mischen sich hier aktiv ein.

Dazu kommt die Frage, welche Bundesstaaten als gleichwertig anerkannt werden. New York hat bereits ein eigenes, am GENIUS Act ausgerichtetes Regelwerk vorgelegt.

Und schließlich könnte der Clarity Act, das große US-Gesetz zur Marktstruktur für Krypto, Teile des GENIUS Act wieder umschreiben, falls er den Kongress passiert.


Was ist der GENIUS Act?

Der GENIUS Act ist das erste große US-Gesetz für Stablecoins. Es schreibt vor, wie ein Dollar-Stablecoin gedeckt sein muss, wer ihn herausgeben darf und welche Informationen der Herausgeber offenlegen muss.

Bekomme ich als Halter Zinsen auf meinen Stablecoin?

Vom Herausgeber nicht, das untersagt ihm das Gesetz ausdrücklich. Über eine Kryptobörse kann trotzdem eine Art Verzinsung bei dir ankommen, weil das Verbot Börsen und verbundene Firmen bisher nicht erfasst. Genau um diese Lücke wird in Washington derzeit gestritten.

Ist mein Stablecoin durch den Staat abgesichert?

Nein. Der GENIUS Act schreibt eine solide Deckung und Offenlegung vor. Eine staatliche Einlagensicherung wie bei einem Bankkonto ist damit aber nicht verbunden.

Was passiert mit Tether und USDT in den USA?

Tether muss seine Reserven auf die zugelassenen Anlagen umstellen, um auf US-Handelsplätzen gelistet zu bleiben. Wie viel Zeit dem Unternehmen als ausländischem Anbieter genau bleibt, ist rechtlich noch umstritten.

Profitiert die Familie Trump vom GENIUS Act?

Das ist umstritten. Dem Umfeld der Familie wird das Projekt World Liberty Financial zugerechnet, das den Stablecoin USD1 herausgibt und von klaren Regeln profitieren kann. Kritiker sehen darin einen Interessenkonflikt, weil der Präsident das Gesetz selbst unterzeichnet hat. Das Weiße Haus verweist auf ein von den Kindern verwaltetes Treuhandvermögen und sieht keinen Konflikt.


Dieser Artikel ist eine allgemeine Einordnung und keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.

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