Die Haltefrist ist der Zeitraum, nach dessen Ablauf der Gewinn aus einem Verkauf steuerfrei bleibt. Bei Kryptowerten im Privatvermögen beträgt sie ein Jahr. Wer länger als ein Jahr hält und danach verkauft, zahlt auf den Gewinn keine Steuer. Wer früher verkauft, gibt den Gewinn in der Steuererklärung an und versteuert ihn mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz.
Geregelt ist das in Paragraf 23 des Einkommensteuergesetzes. Der Verkauf gilt dort als privates Veräußerungsgeschäft, also als Geschäft mit einem Gegenstand aus dem eigenen Privatvermögen. Gezählt wird taggenau, vom Kauf bis zum Verkauf.
Wie sich die Frist im Alltag auswirkt
Ein Beispiel: Du kaufst am 12. März Bitcoin für 8.000 Euro. Zwei Jahre später verkaufst du die Position für 20.000 Euro. Die 12.000 Euro Gewinn bleiben komplett steuerfrei, weil die Frist zu diesem Zeitpunkt längst abgelaufen war.
Verkaufst du dieselbe Position stattdessen schon nach zehn Monaten, sieht die Rechnung anders aus. Dann gehören die 12.000 Euro in die Steuererklärung. Bei einem persönlichen Steuersatz von 42 Prozent wären das rund 5.040 Euro, dazu kommt der Solidaritätszuschlag. Welche Formulare dafür nötig sind und was für Trader mit vielen Käufen gilt, steht in unserem Ratgeber zur Krypto-Steuer.
Warum es bei Aktien keine Haltefrist gibt
Aktien, Fondsanteile und Anleihen zählen zum Kapitalvermögen, also zu den Erträgen aus Geldanlagen. Auf Gewinne daraus wird die Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag fällig, und zwar unabhängig davon, wie lange das Papier im Depot lag. Ein Tag oder zehn Jahre machen dort keinen Unterschied.
Kryptowerte werden bisher anders eingeordnet, nämlich als sonstiges Wirtschaftsgut, ähnlich wie physisches Gold. Genau daraus folgt die Jahresfrist. Ob das so bleibt, ist offen: Ein Gesetzentwurf aus dem Bundesfinanzministerium würde Kryptowerte dem Kapitalvermögen zuordnen, womit die Haltefrist für künftig gekaufte Bestände entfiele. Beschlossen ist davon nichts, den Stand und die geplanten Übergangsregeln haben wir hier eingeordnet.
Häufiges Missverständnis
Wer innerhalb der Haltefrist verkauft, hat eine Freigrenze von 1.000 Euro im Jahr. Diese Grenze wirkt wie eine Schwelle. Bleiben alle privaten Veräußerungsgewinne eines Jahres zusammen darunter, fällt keine Steuer an. Wird sie überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, auch der Teil unterhalb der Schwelle.
Viele lesen die Zahl als Freibetrag und rechnen damit, dass ihnen 1.000 Euro in jedem Fall abgezogen werden. Der Unterschied kostet echtes Geld. Bei 999 Euro Gewinn zahlst du null. Bei 1.001 Euro versteuerst du 1.001 Euro. Ein einziger Euro entscheidet also über den ganzen Betrag, und wer knapp darüber liegt, verkauft besser erst nach Ablauf der Frist oder achtet auf die Summe im laufenden Jahr.
